Sex, Porno und eBooks – drei Tipps, die Self Publisher beachten sollten

Internet und Sex – das Netz scheint manchmal geradezu dazu erfunden worden zu sein, bestimmte körperliche Bedürfnisse seiner Nutzer zu erfüllen. Die Sexbranche war jedenfalls die erste, die im WWW so richtig Geld verdiente. Und sie ist auch wie kaum eine andere von der mit dem Netz entstandenen Raubkopier-Problematik betroffen. Sogar Erotik-Autoren werden übrigens gern beklaut – immer wieder stellt sich heraus, dass ein angeblich selbst publizierter Titel aus Geschichten aus dem Web beruht.

Der Markt ist jedenfalls da, das zeigen auch die Verkaufszahlen von Bestsellern wie “Shades of Grey” oder “80 Days”. Was sollte ein Autor beachten, der selbst in diesem Bereich veröffentlichen will?

1. Das Pseudonym

Solange sich alles im rechtlich einwandfreien Rahmen bewegt, gibt es eigentlich keinen Grund, sich ein Pseudonym zuzulegen. Und wenn der rechtliche Rahmen überschritten wird, hilft ein Pseudonym auch nicht weiter. Doch falls ein Autor oder eine Autorin sonst vielleicht Jugendbücher verfasst oder ganz einfach von Bekannten nicht auf ihren Brotjob abgesprochen werden möchte, kann ein Pseudonym sehr hilfreich sein. Die gängigen Plattformen ermöglichen es, problemlos einen fiktiven Namen als Autor anzugeben, kein gewöhnlicher Leser kann daraus den eigentlichen Verfasser ermitteln. Bei Amazons Authorcentral kann man zu einem Pseudonym sogar eine eigene Autorenseite anlegen, diese muss allerdings unter einer eigenen E-Mail-Adresse laufen.

In Deutschland gehört in ein eBook allerdings ein Impressum. Das muss eine funktionierende Kontaktmöglichkeit enthalten. Eine anonyme E-Mail-Adresse ist kein Problem, Anbieter dafür gibt es genügend. Doch auch Name oder aber Firmenname und Ort müssen sein. Dazu reicht es, beim Gewerbeamt ein Gewerbe anzumelden und Namen und Heimatort der Firma im Impressum anzugeben. So lässt sich der eigene Name auch aus dem Impressum heraushalten – und trotzdem ist die geforderte Kontaktmöglichkeit gegeben.

Etwas komplizierter wird das Marketing, wenn Sie ein Pseudonym benutzen müssen. Facebook schließt zum Beispiel ausgedachte Profile eigentlich aus. Und eine Fanseite anzulegen, ist im Sinne des unerkannten Auftretens kontraproduktiv. Da Facebook ein Unternehmen, kein Staat ist, können Sie sich über die AGB zwar straflos hinwegsetzen, müssen aber damit rechnen, dass Facebook den Account Ihres Pseudonyms irgendwann sperrt. Auch Lesungen sind unter Pseudonym schwer umsetzbar – dabei müssen Sie zumindest Ihr Gesicht zeigen.

Verwechseln Sie Pseudonymität nicht mit Anonymität. Sobald Sie sich im Netz bewegen, hinterlassen Sie echte Spuren. Wenn Sie für ein eBook Geld verlangen, muss dieses irgendwie vom Käufer zu Ihnen gelangen. Dieser Weg lässt sich verfolgen – vielleicht nicht von einem normalen Leser, aber von Behörden. Tun Sie auch unter Ihrem Pseudonym nichts, was Sie nicht mit sich selbst vereinbaren können. Vielleicht gelingt Ihnen ja damit auch der Durchbruch als Autor – und dann kommt unweigerlich der Moment, wo Sie das Pseudonym preisgeben müssen.

2. Jugendschutz

In Deutschland ist die Verbreitung pornografischer Schriften nur unter Beachtung des Jugendschutzes erlaubt. Bei Pornografie handelt es sich um “grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren.”

Da kein mir bekannter eBook-Anbieter ein anerkanntes Altersverifikationssystem anbietet, dürfen Sie pornografische eBooks über Amazon, Apple und so weiter also eigentlich nicht verkaufen. Dass die Realität anders aussieht, steht zwar auf einem anderen Blatt – aber das Risiko, dass die Anbieter demnächst schärfer durchgreifen, ist groß, zumal derzeit das Thema “Pornos bei Amazon” in den Medien stark diskutiert wird.

Wenn Sie nicht Gefahr laufen wollen, irgendwann aus dem Angebot zu fliegen, beachten Sie besser die Definition. Schreiben Sie eine Geschichte, in der Sex stattfindet (in fast allen guten Geschichten findet, wie auch im richtigen Leben, Sex statt). Sie verlieren zwar vielleicht die Leser, die eine bloße Aufeinanderfolge von Sexszenen gesucht haben, aber Sie gewinnen vielleicht sogar neue Leser, die durch die aktuelle Mainstream-Sexwelle auf den Geschmack gekommen sind, sich aber von Pornografie abgestoßen fühlen.

So genanne harte Pornografie (Vergewaltigung, Sex mit Tieren, Kinderpornografie) darf in Deutschland gar nicht verbreitet werden – damit machen Sie sich strafbar.

3. Technische Besonderheiten

Erotische eBooks müssen sich technisch nicht von anderen Genres unterscheiden. Wenn Sie nicht nur bei Amazon anbieten wollen, sollten Sie allerdings beim Cover Vorsicht walten lassen: Manche Anbieter wie Apple lassen nackte Haut nur ungern durchgehen. Zumindest die äußerlichen Geschlechtsmerkmale sollten bedeckt sein.

Bei Amazon werden Ihre erotischen Titel nie in den allgemeinen Bestenlisten auftauchen – das schränkt die Sichtbarkeit ein, weil der potenzielle Käufer explizit in der Erotik-Rubrik nachsehen muss. In der Suchfunktion tauchen die Titel aber ganz normal auf, hier hat Amazon offenbar keine Filter zwischengeschaltet.