Titelschutz beantragen – warum, wo und zu welchen Kosten?

Sie stecken noch mitten im Schreiben Ihres neuen Romans, da fällt Ihnen schon ein, was auf dem Cover stehen wird: der Titel, der Ihr Buch perfekt beschreibt, ohne zu viel über den Inhalt zu verraten. Doch bis zur Veröffentlichung rechnen Sie noch mit Wochen oder gar Monaten – was passiert, wenn jmand anderes in der kommenden Zeit die gleiche Idee hat? Können Sie Ihren Titel irgendwie schützen? Tatsächlich verdienen gleich mehrere Dienstleister gutes Geld mit dieser Befürchtung, die natürlich nicht nur Autor*innen, sondern auch Verlage hegen.

Bevor Sie jedoch daran gehen, Ihre Idee zu schützen, sollten Sie prüfen, ob sie überhaupt so einzigartig ist, wie Sie glauben. Erste Recherchequelle dafür ist das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB), in dem Sie allerdings unangemeldet nicht so ohne weiteres stöbern können. Mit der Recherche im VLB wirbt zum Beispiel Buchhandel.de, das damit eine gute Alternative ist. Der Eintrag ins VLB ist allerdings nicht Pflicht. Gerade viele bei Amazon veröffentlichende Autor*innen verzichten darauf, deshalb gehört eine Suche bei diesem Anbieter unbedingt zu Ihren Vorab-Prüfungen.

Vielleicht stoßen Sie dabei auf einen Titel, der dem Ihren zwar nicht zu 100 Prozent gleicht, aber doch sehr ähnlich klingt. Können Sie Ihre Idee dann immer noch verwenden? Für die Antwort auf diese Frage müssen wir uns ein wenig mit dem Markenrecht befassen. Werktitel sind, vereinfacht gesagt, Marken, jedoch für ein ganz bestimmtes Produkt. Den rechtlichen Rahmen bieten die Paragraphen 5 und 15 des Markengesetzes.

Oft bekomme ich Fragen wie: “Ich würde mein Buch gern soundso nennen. Es gibt schon eines, dessen Titel ähnlich klingt. Kann ich meinen Titel trotzdem nutzen?” Eine Antwort darauf ist unmöglich. Deutschland ist ein Rechtsstaat. Das heißt auch, dass jede und jeder Sie jederzeit verklagen kann. Das gehört zum Lebensrisiko, und vor Gericht und auf hoher See … Werktitel müssen grundsätzlich, damit sie schutzfähig sind, kennzeichnungskräftig sein. Vereinfacht ausgedrückt darf die in Frage kommende Zielgruppe das Werk nicht über den Titel mit einem anderen verwechseln können. Ob zwei Titel verwechselbar sind, ist aber natürlich subjektiv – und müsste damit im Ernstfall vor Gericht geklärt werden. Selbst Rechtskundige können hier nur eine Meinung liefern, keine Sicherheit. Ich würde im Zweifel dann lieber einen deutlich abweichenden Titel wählen oder aber eine Zusatzbezeichnung anfügen. “Schöner Sterben” etwa existiert als Titel bereits – doch “Schöner Sterben – kleine Mordkunde für Krimi-Fans” ist im Titelschutz-Sinn kennzeichnungskräftig. Ein Untertitel hilft Ihnen allerdings nicht, denn der ist nun mal nicht Teil des Titels, das sagt schon der Begriff.

Wie erfolgt der Titelschutz?

Am einfachsten, indem Sie Ihr Buch veröffentlichen, also zum Verkauf anbieten. Wenn Ihnen das zu riskant ist, können Sie auf diverse Dienste zugreifen, die eine so genannte Titelschutzanzeige veröffentlichen. Mein persönlicher Tipp dafür ist der Buchmarkt – für 30 Euro netto geht Ihre Anzeige fast sofort online. Ein paar Wochen später kommt die Rechnung – fertig. Weitere Anbieter liste ich am Ende dieses Beitrags auf. Es kann auch nicht schaden, in den Datenbanken dieser Anbieter nach bereits geschützten Titeln zu fahnden.

Titelschutz-Anzeigen bei Buchmarkt.de

Wie lange besteht Titelschutz?

Eine Titelschutzanzeige bleibt für fünf bis sechs Monate wirksam. Wenn Ihr Buch dann immer noch nicht erschienen ist, müssen Sie sie erneuern, sonst erlischt der Schutz. Für ein bereits erschienenes Buch gilt der Schutz, solange der Werktitel genutzt wird. Der Titel eines Buches, das laut VLB noch lieferbar ist, ist auch noch geschützt. Wie lange ein Buch nicht mehr lieferbar sein muss, damit der Titelschutz erlischt, ist nirgends eindeutig geregelt. Meist geht man von etwa fünf Jahren Schonfrist aus. Im Zweifel hilft immer, beim Besitzer des Titels anzufragen.

Wer bietet Titelschutzanzeigen an?

Die Preise gelten dabei jeweils für einen Titel, für weitere (etwa Varianten) kommen Kosten hinzu. Achtung: der Titelschutz-Anbieter muss eine “branchenübliche Verbreitung” haben. Ob das auf irgendwelche kostenlosen Angebote aus anderen Ländern zutrifft, müssen Sie selbst beurteilen. Ich würde eher zu einem der großen Anbieter raten.

Was passiert, wenn ich einen geschützten Titel verwende?

Im ungünstigsten Fall kann der Inhaber des geschützten Titels über seinen Rechtsanwalt von Ihnen verlangen, die Nutzung des Titels einzustellen. Diese Aufforderung kostet Sie je nach Streitwert um die 1200 Euro. Hinzu kommen evtl. Kosten für Ihren eigenen Anwalt, und Sie müssen bereits gedruckte Bücher einstampfen.

Was passiert, wenn jemand meinen geschützten Titel verwendet?

Theoretisch könnten Sie denjenigen nun selbst kostenpflichtig abmahnen. Ich plädiere hier für einen Austausch. Es kommt durchaus auch bei großen Verlagen vor, dass bei der Titelrecherche geschlampt wird. Schreiben Sie den Nutzer des Titels an. Weisen Sie auf die Rechtsverletzung hin – und einigen sich auf einen Kompromiss. Der Verlag könnte jaz.B.  im Gegenzug auf Ihr Buch hinweisen. Es ist immer gut, bei jemandem einen Stein im Brett zu haben.

Gilt auch eine Vorbestellung dem Titelschutz?

Tatsächlich könnte auch die Nutzung des Titels in einer Vorbestellung den Titelschutz begründen (siehe hier).

Geheimtipp: Mein Lieblingstitel ist schon vergeben – was nun?

Wenn Sie vor oder nach der Veröffentlichung merken, dass Ihr Buchtitel schon verwendet wurde, gibt es einen absolut geheimen Trick, Schaden zu vermeiden: Reden Sie miteinander! Am allerbesten vorher, aber notfalls auch nachher. Fragen Sie Autor*in bzw. Rechteinhaber (Verlag). Wenn Sie nett fragen und es keine allzu direkte Konkurrenz gibt, werden Sie vermutlich die Genehmigung erhalten. Sie können ja auch anbieten, in Ihrem Buch für das gleichnamige zu werben. Wenn der fragliche Titel allerdings sehr erfolgreich ist, werden Sie mit einer solchen Bitte kaum Erfolg haben. Aber dann hätten Sie ihn bei der Vorab-Recherche wohl auch kaum übersehen.