Buch bei der Deutschen Nationalbibliothek abliefern – was ist zu beachten?

Die Deutsche Nationalbibliothek sammelt in gesetzlichem Auftrag, was Autor*innen mit Wohnsitz in Deutschland veröffentlicht haben. Das betrifft sowohl eBooks als auch gedruckte Bücher.

  • eBooks sind als Netzpublikationen ablieferungspflichtig. Die Ablieferung erfolgt online. Eine ausführliche Anleitung der DNB erklärt den Prozess (PDF), das Verfahren ist unkompliziert. Die DNB bevorzugt PDF, auch ePub ist möglich. Die Dateigröße liegt bei maximal 50 Megabyte, wenn Sie das File direkt hochladen, oder bei 500 Megabyte, wenn Sie einen Link zur Datei eingeben.
  • eBooks im Mobi-Format (Kindle) werden nicht entgegengenommen. eBooks, die nur in diesem Format veröffentlicht wurden, sind nicht ablieferungspflichtig. Sie können jedoch auf freiwilliger Basis im ePub-Format eingereicht werden.
  • Bei ausländischen Dienstleistern (etwa Smashwords) veröffentlichte Titel sind ablieferungspflichtig, wenn der Autor seinen Wohnsitz in Deutschland hat.
  • Auch fremdsprachliche Titel sind ablieferungspflichtig.
  • Webseiten sind theoretisch ebenfalls ablieferungspflichtig – dazu will die DNB jedoch erst ein passendes Verfahren entwickeln. Rein private und rein gewerbliche Seiten sind von der Ablieferung ausgenommen.
  • Print-on-Demand-Titel, wie sie etwa BoD, ePubli, KDP Print oder CreateSpace liefern, sind zunächst nur elektronisch abzuliefern. Sobald jedoch mehr als 25 Stück verkauft wurden, müssen auch zwei gedruckte Pflichtexemplare an die DNB geliefert werden.
  • Einige Dienstleister übernehmen die Ablieferung bei der DNB im Namen des Autors. Dazu gehören Neobooks, ePubli, Bookrix und BoD.

Die Ablieferung gedruckter Bücher

Um Ihrer Rechtspflicht nachzukommen, packen Sie (und zwar spätestens eine Woche nach Erscheinen) zwei Exemplare Ihres Buches und einen formlosen Lieferschein mit Ihrem Absender in einen Umschlag und verschicken diesen freigemacht.

Wohin, das hängt von Ihrem Wohnsitz ab. Einwohner von Berlin, Nordrhein-Westfalen und der neuen Bundesländer schicken die Sendung an: Deutsche Nationalbibliothek, Deutscher Platz 1, 04103 Leipzig. Alle anderen adressieren den Umschlag an: Deutsche Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main.

Wenn Sie Ihrer Abgabepflicht nicht nachkommen, erfolgen von Seiten der DNB derzeit zumindest bei Netzpublikationen noch keine Sanktionen. Bei Verstoß gegen die Abgabepflicht gedruckter Bücher droht ein Bußgeld bis 10.000 Euro. Allerdings ist das praktische Vorgehen der DNB weniger drastisch: Normalerweise folgt ein paar Wochen nach Eintrag eines lieferbaren Titels ins VLB die freundliche Bitte per Post, doch der Ablieferungspflicht zu genügen.

Das Logo der DNB

Landesbibliotheken nicht vergessen

In den meisten Bundesländern haben auch Self Publisher die Pflicht, je zwei Exemplare ihrer Bücher bei der jeweiligen Landesbibliothek abzuliefern. Das Verfahren läuft ähnlich wie bei der DNB, und wie dort kommt es auf den Wohnsitz an, wem Sie etwas schicken müssen.

Nicht ganz so weit sind die Landesbibliotheken bei elektronischen Veröffentlichungen; deren Ablieferung ist meist noch freiwillig. Erkundigen Sie sich dazu am besten bei Ihrer zuständigen Staatsbibliothek oder schauen Sie in der Tabelle der Wikipedia nach.